Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel


Cornelia Baunach, Holzkirchener Straße 1, 97264 Helmstadt (nachfolgend die Trainerin) bietet Hundetraining an
Privatpersonen in Gestalt von Einzeltraining, Gruppentraining, Duotraining und Online-Einzeltraining sowie
Hundeartikel zum Verkauf an.
Die Trainingsleistungen umfassen die Trainingsstunden sowie gegebenenfalls auch eine
Nachbetreuung in begrenztem Umfang. Die Auswahl der konkreten Trainingsinhalte obliegt hierbei
der Trainerin.
Die Inanspruchnahme aller Angebote setzt eigenverantwortliche Lernbereitschaft voraus. Alle
Angebote sind Basis für einen freien, aktiven und selbstverantwortlichen Prozess. Daraus resultiert,
dass ein bestimmter Erfolg nicht versprochen werden kann.

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Trainerin
und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die
Trainerin diesen im Einzelfall ausdrücklich zustimmt.
(2) Die Trainerin behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne
Nennung von Gründen zu ändern. In diesem Fall wird die Trainerin dem Kunden hiervon
spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten unterrichten und ihm die geänderten
Geschäftsbedingungen übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der
Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen,
ist die Trainerin dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu
kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den
bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
(3) Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende
Rangfolge gelten:
a. individuelle Vereinbarungen
b. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
c. die gesetzlichen Regelungen
(4) Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung, soweit der Kunde kein Verbraucher ist. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird
ausgeschlossen.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertragsschluss findet in deutscher Sprache statt.
(2) Der jeweilige Vertrag kommt durch Bestätigung des durch die Trainerin unterbreiteten Angebots
durch den Kunden zustande, in der Regel – aber nicht zwingend – in Textform.
(3) Für den Fall, dass sich irgendwelche relevanten Daten des Kunden ändern, insbesondere der
Name und/oder die Anschrift und/oder sonstige Kontaktdaten, ist er verpflichtet, dies
unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen.

§ 3 Leistungsumfang
(1) Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der Umfang der von der Trainerin zu erbringenden
Leistungen, insbesondere die jeweiligen Trainingseinheiten und deren Dauer ergeben sich aus
dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und/oder dem Angebot der Trainerin. Im
Übrigen ist die Trainerin in der Auswahl und Gestaltung der Lehrinhalte sowie bei der Gestaltung
der Dauer der jeweiligen Trainingseinheiten frei.
(2) Die Leistung erfolgt durch die Trainerin. Die Trainerin behält sich das Recht vor, im Einzelfall
einzelne Coachingleistungen durch einen anderen, ähnlich qualifizierten Trainer als
Erfüllungsgehilfen erbringen zu lassen, soweit sie an der Durchführung des Trainings verhindert
wird. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte der Trainerin wegen
Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen
Verpflichtungen gegenüber der Trainerin nicht nachkommt.
(3) Die angebotene Nachbetreuung durch die Trainerin per Messenger oder Telefon erfolgt lediglich
im vertretbaren Umfang. Die Nachbetreuung der Kunden sind hierbei auf zwei Einzelfragen im
Nachgang zu einem Training mit einer maximalen Antwortdauer von 15 Minuten begrenzt.
(4) Kommt die Trainerin mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Trainerin eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht
einhält.
(5) Änderungen der vereinbarten Termine durch die Trainerin sind aus sachlichem Grund möglich,
soweit dies den Kunden zumutbar ist.
(4) Eine Garantie für einen Lernfortschritt des einzelnen Kunden und dessen Hundes übernimmt die
Trainerin nicht.
(6) Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz der Trainerin, wenn sich nicht etwas anderes aus
dem Vertrag oder der Art der Tätigkeit ergibt.

§ 4 Vertragslaufzeit/Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit sowie der Trainingsbeginn bestimmen sich nach dem Angebot oder
individuellen Vereinbarungen. Im Übrigen ist die Trainerin in der Auswahl und Gestaltung des
Lehrinhaltes sowie bei der Gestaltung der Dauer der jeweiligen Trainingseinheiten frei.
(2) Verträge mit einer automatischen Beendigung bedürfen keiner Kündigung und enden
automatisch mit Erreichen des Laufzeitendes.
(3) Verträge mit einer bestimmten Laufzeit verlängern sich um drei Monate, wenn sie nicht mit einer
Frist von 2 Wochen zum jeweiligen Vertragsende gekündigt werden
(4) Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
(5) Im Falle einer Kündigung werden zu viel bzw. zu wenig gezahlte Beiträge auf der Basis vertraglich
vereinbarter Vergütung/Trainingseinheit anteilig zurückerstattet bzw. nachgefordert.
(6) Im Falle angebotener Ratenzahlung gilt wie folgt: Eine vorzeitige Kündigung einer getroffenen
Ratenzahlungsvereinbarung ist im Wege vorzeitiger Rückzahlung möglich; der Teilnehmer hat das
Recht jederzeit die vollständige Summe (dann aber den erhöhten Ratenzahlungsbetrag) vor
Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder Insgesamt zu zahlen. Zahlt der Teilnehmer eine Rate
nach Fälligkeit, Mahnung in Textform und Nachfristsetzung nicht, ist die Trainerin berechtigt, die
Ratenzahlung vorzeitig zu beenden und der gesamte noch offene Betrag wird dann sofort fällig.

§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist nur höchstpersönlich mit dem jeweils angemeldeten Hund zur Teilnahme an dem
Training berechtigt.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, folgende Mitteilungspflichten einzuhalten:
a) Im Vorfeld der Teilnahme ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen eines, von der Trainerin zur
Verfügung gestellten Anamnesebogens umfassende und wahrheitsgemäße Angaben zu
seinem teilnehmenden Hund zu machen.
b) Am Training dürfen nur behördlich angemeldete und entsprechend haftpflichtversicherte
Hunde teilnehmen. Der Kunde ist verpflichtet die Nachweise hierfür auf Verlangen der
Trainerin vorzulegen.
c) Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, für einen ausreichenden und dem Alter des Tieres
entsprechenden Impfschutz zu sorgen und diesen Impfschutz auf Verlangen der Trainerin
vorzuweisen.
d) Chronische und ansteckende Krankheiten des Hundes oder körperliche Einschränkungen
sowie Verhaltensauffälligkeiten, insb. Aggressivität, Ängstlichkeit, Läufigkeit oder sonstige
besondere Verhaltensweisen sind durch den Kunden zu Beginn der Zusammenarbeit bzw. zu
Beginn eines Trainings unaufgefordert der Trainerin mitzuteilen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, nur mit Hunden teilzunehmen, die kursfähig sind. Ein Hund ist
kursfähig, soweit sichergestellt ist, dass er keine anderen Hunde oder Menschen gefährdet und
generell zur Teilnahme an einem Hundetraining geeignet ist. Im Übrigen entscheidet die
Trainerin über die Kursfähigkeit eines Hundes.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainerin, insb. zum Anleinen und Tragen eines
Sicherheitsgeschirrs oder Maulkorbs Folge zu leisten.
(5) Die Trainerin übernimmt keine Verkehrssicherungspflichten, insbesondere da sie nicht
Tieraufseherin gem. Art. 834 BGB ist und das Training nicht auf deren Privatgelände stattfindet.
Als Tierhalter treffen den Kunden sämtliche Verkehrssicherungspflichten.
(6) Im Falle von Online-Einzeltraining treffen den Kunden folgende Pflichten:
a) er ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zum Termin ordnungsgemäß aufzubewahren, geheim
zu halten und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
b) Der Kunde verpflichtet sich, die „Hausregeln“ der Trainerin, welche zu Beginn des Termins
noch einmal ausführlich erklärt und besprochen werden, zu beachten. Hierzu zählt
insbesondere folgendes:

  • Es ist für den Kunden verboten, den Termin aufzuzeichnen, zu filmen, mitzuschneiden,
    Screenshots anzufertigen oder sonstige Aufnahmen hiervon zu machen.
  • Es dürfen keine Inhalte geteilt werden, die gegen Rechte Dritter, insbesondere von
    Eigentums-, Urheber-, Namens-, Leistungsschutz- oder Markenrechte verstoßen, die

gewaltverherrlichender oder pornografischer Art sind oder sonst gegen Bestimmungen des
Strafgesetzbuchs verstoßen.
c) Die Trainerin setzt in bestimmten Situationen Software/Dienste von Dritten ein. Es wird
darauf hingewiesen, dass eine Leistung der Trainerin in diesen Fällen nur erbracht werden
kann, wenn der Kunde diesen Bedingungen zustimmt/die jeweilige Software installiert.
(7) Die Trainerin ist berechtigt, Kunden im Vorfeld einer jeden Trainingseinheit bzw. während einer
Trainingseinheit auszuschließen. Als Gründe kommen hierbei zum Beispiel fehlende Kursfähigkeit
bzw. dauerndes, nachhaltiges Stören anderer Teilnehmer oder der Trainerin durch einen Hund
oder Halter etc. in Betracht.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, die durch die Trainerin erbrachten Leistungen, erstellten Werke
und/oder überlassenen Nutzungsrechte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu
verwenden.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu
überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen der Trainerin gegen
wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige
leistungsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.
(10) Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber der Trainerin geltend
machen, wird die Trainerin den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Soweit der Kunde ein
Unternehmer ist, verpflichtet er sich, die Trainerin insoweit von jeglicher Haftung gegenüber
Dritten freizustellen, die Trainerin bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der
angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen. Ein Mitverschulden der Trainerin ist
entsprechend zu berücksichtigen.
(11) Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und
Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft,
unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren
Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer
interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den
Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden
ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Vertrag und/oder aus den Umständen des
jeweiligen Vertrages. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht
abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:
a) Er stellt sicher, dass er die notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllt, um an
Online-Terminen teilzunehmen. Insbesondere ist eine Webcam für die Teilnahme
verpflichtend und der Kunde ist zur Bereithaltung einer Internetverbindung auf eigene
Kosten verantwortlich.
b) Er wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen und
weitere Informationen vollständig vorlegen.
c) Er stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehenden Leistung, welche
für die Durchführung der Leistung der Trainerin erforderlich ist, rechtzeitig erbracht ist.
Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt und/oder rechtzeitig
erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden steht der Trainerin eine zusätzliche Vergütung
des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweiligen vereinbarten
Stundensätzen, zu.

§ 6 Vergütung
(1) Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen
Vereinbarung oder nach diesen Bedingungen. Grundsätzlich sind Zahlungen immer innerhalb von
30 Tagen nach Fälligkeit zu leisten.
(2) Die Zahlung erfolgt mittels der vereinbarten Zahlart.
(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist die Trainerin berechtigt, weitere
Leistungen zu verweigern und laufende Leistungen zu unterbrechen.
(4) Eine Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments oder postalisch
versandt.
(5) Wird vertraglich ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei der angegebenen Vergütungshöhe um
eine vorläufige Schätzung handelt, sind spätere Abweichungen durch eine Konkretisierung
möglich.
(6) Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber der Trainerin in Textform zu
erheben. Rechnungen der Trainerin gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen
vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Dies gilt, soweit es sich bei dem Vertragspartner
um einen Unternehmer handelt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerspruchs.
(7) Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, gleich welcher Art, sind die bereits erbrachten Leistungen
der Trainerin bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der
vertraglichen Regelung zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die der Trainerin auf Grund
einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus
dieser Nummer 6 sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen.

§ 7 Absagen
(1) Die Trainerin behält sich das Recht vor, einzelne Termine zu verschieben, wenn diese in Folge
des Ausfalles der Trainerin nicht durchgeführt werden können oder wenn die konkreten
Wettergegebenheiten Trainingseinheiten vor Ort nicht zulassen. Der betroffene Trainingstermin
kann endgültig durch die Trainerin abgesagt werden, wenn er nicht nachgeholt werden kann.
(2) Kommt ein Termin aufgrund einer Absage seitens der Trainerin nicht zustande, wird die
Trainerin die Kunden darüber unverzüglich per E-Mail informieren.
(3) Wird ein Termin seitens der Trainerin endgültig abgesagt, wird keine Gebühr berechnet. Soweit
diese schon entrichtet wurde, erfolgt eine Rückerstattung. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
(4) Nimmt ein Kunde am Termin aus Gründen, die die Trainerin nicht zu vertreten hat, etwa infolge
Krankheit nicht teil, so ist der Kunde grundsätzlich nicht berechtigt, die ausgefallenen Stunden
an einem späteren Termin nachzuholen. Eine Ausnahme hiervon ist nur möglich, wenn eine
langandauernde (über zwei Wochen) und nachweisliche Krankheit vorliegt. Die Trainerin bietet
dann Nachholtermine an. Eine Rückerstattung des Entgelts für ausgefallene Stunden ist
ausgeschlossen.
(5) Bei Terminen gilt ergänzend wie folgt:
a) Ein gebuchter Termin muss vom Kunden mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt
werden. Andernfalls fällt das volle Honorar an.
b) Bei nicht rechtzeitiger Absage eines Duotrainings durch einen der beiden teilnehmenden
Kunden, trägt der absagende Kunde 50% seiner ursprünglich veranschlagten Kosten.
c) Wird ein gebuchter Termin wiederholt vom Kunden abgesagt, so muss kein weiterer Termin
von der Trainerin angeboten werden. Dieser Termin verfällt dann. Der Anspruch auf die
Zahlung für den Termin bleibt bestehen, soweit dies nicht nachweislich unverschuldet vom
Kunden ist.
d) Soweit die Trainerin einen Kunden aufgrund fehlender Kursfähigkeit vom Training
ausschließt und der Kunde dies verschuldet hat (z.B. aufgrund Fehlens eines notwendigen
Maulkorbs), erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr für die angebrochene
Trainingseinheit.
e) Bei Abbruch eines gebuchten Termins durch den Kunden gibt es keinen Anspruch auf
Erstattung etwaiger geleisteter Zahlungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der
Abbruch unverschuldet war.

§ 8 Gewährleistung/Haftung
(1) Grundsätzlich sind die Leistungen der Trainerin als Dienstleistungen zu qualifizieren, bei denen
kein konkreter Erfolg geschuldet wird, soweit dies nicht entsprechend angeboten und
ausdrücklich kommuniziert wird. Insoweit ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine
gesetzliche Gewährleistung an den Leistungen der Trainerin grundsätzlich nicht besteht.
(2) Die Trainerin haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei
arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für
Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.
(3) Für sonstige Schäden haftet die Trainerin nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung
für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
(4) Der Kunde ist alleinverantwortlich für sein Tier und haftet als Tierhalter verschuldensunabhängig
für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder sonstigen Schäden an einer Sache durch
seinen Hund (§ 833 BGB) sowie für die von sich verursachten Schäden.
(5) Im Übrigen handelt die Trainerin bei allen Anweisungen oder gezeigten Übungen nach bestem
Wissen und Gewissen und übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden, die durch Anweisungen oder gezeigte Übungen entstehen sowie für
Schäden und Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde oder deren Halter oder
Begleitpersonen entstehen.
Begleitpersonen der Kunden sind durch den Teilnehmer auf den bestehenden
Haftungsausschluss hinzuweisen. Der Kunde ist berechtigt im Einzelfall darzulegen, dass ein
Schaden durch das Verschulden der Trainerin verursacht wurde. Ein entsprechendes
Mitverschulden des Kunden ist zu berücksichtigen.
(6) Die Trainerin bietet ihre Online-Termine nach Maßgabe der aktuellen technischen und
rechtlichen Rahmenbedingungen des Internets an. Dem Kunden ist bewusst, dass es hierbei zu
Störungen und Beeinträchtigungen bei der Übertragung kommen kann.
(7) Bei Warenverkauf gilt wie folgt:
a) Für Mängel der Waren haftet die Trainerin grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB) und – soweit der Kunde Verbraucher ist – des
Verbrauchsgüterkaufrechts (§§ 474 ff. BGB), es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes
bestimmt. Bei Verbrauchern wird in diesen AGB nicht abgewichen.  
b) Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr.
1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn.
c) Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist
von zwei Jahren. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird für gebrauchte Artikel die
Gewährleistung ausgeschlossen.
(8) Solange der Kunde die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig
gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung
hat, ist die Trainerin berechtigt, jedwede Nacherfüllung zu verweigern.
(9) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen der Trainerin.
(10) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang bei Warenverkauf
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Trainerin.
Wenn der Kunde Unternehmer ist, dann geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits mit
Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern liegt der
Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden vor.
(2) Wenn der Kunde Unternehmer ist, dann geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits mit
Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern liegt der
Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden vor.

§ 10 Höhere Gewalt
Die Trainerin ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten
alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die
Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere
Epidemien, Pandemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie
behördliche Maßnahmen.

§ 11 Urheberrecht
(1) Die Arbeitsmaterialien und alle Darstellungen jedweder Art der Trainerin zum Unterricht sind
urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Kunde darf die Materialien, die durch die Trainerin zur Verfügung gestellt werden, ohne
Einwilligung der Trainerin nicht vervielfältigen und/oder sonst wie verbreiten.
(3) Die Trainerin gewährt dem Kunden ein widerrufliches, einfaches, nicht übertragbares, zeitlich
auf die Vertragslaufzeit respektive die Dauer des Unterrichts/der Stunde und weltweit geltendes
Recht zur Nutzung der vertraglichen Inhalte.
(4) Das Nutzungsrecht des Kunden beschränkt sich ausschließlich auf das bestimmungsgemäße
Nutzen zur Verfügung gestellten Inhalte im Rahmen der Termine. Ein anderweitiges Verwenden
etwaiger Inhalte ist nicht gestattet. Der Kunde darf insbesondere die Materialien, die durch die
Trainerin zur Verfügung gestellt werden, ohne Einwilligung der Trainerin nicht vervielfältigen
und/oder sonst wie verbreiten. Ein Verstoß gegen diese Regelungen führt zu verschiedenen
Ansprüchen der Trainerin, wie zum Beispiel Unterlassung und Schadensersatz.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
grundsätzlich der Textform.
(2) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem
Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz der Trainerin.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer
unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht
berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere,
zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung
am nächsten kommt.

Stand: 04.08.2022